Inhalt
Spezieller Integrationskurs für Teilnehmer/innen, die nicht oder nicht ausreichend lesen und schreiben können
Sprache und Schrift lernen: Der Integrationskurs mit Alphabetisierung richtet sich an Teilnehmer/innen, die in ihrer Muttersprache nicht lesen und schreiben gelernt oder das vor langen Jahren Erlernte auf Grund fehlender Praxis wieder vergessen haben.
Dauer
In einem 1.300 Unterrichtsstunden umfassenden Kurspaket können Sie beim Alsterbildungsring e.V. neben der Deutschen Sprache auch die lateinische Schrift lesen und schreiben lernen. Gelernt wird in kleineren Gruppen im Vergleich zu den allgemeinen Integrationskursen. Mit einer geringen Teilnehmerzahl von maximal 16 Personen findet der Unterricht mit zwölf bis 25 Unterrichtsstunden pro Woche statt.
Dozenten
Lehrkräfte in Alphabetisierungskursen müssen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für die Tätigkeit als Lehrkraft in Integrationskursen zugelassen sein. Über diese Zulassung hinaus müssen sie eine ausreichende fachliche Qualifikation und Eignung im Bereich der Alphabetisierungsarbeit nachweisen.
Anmeldung
Wer als Teilnehmer infrage kommt, wird vorab in einem Einstufungstest für die Integrationskurse geprüft. Dabei wird auch festgestellt, ob Bedarf für eine Alphabetisierung besteht und zu welcher Zielgruppe der Alphabetisierungskurse der Teilnehmende gehört – primäre und funktionale Analphabeten sowie Zweitschriftlernende. Zweitschriftlernende beherrschen das Schriftsystem ihrer Herkunftssprache, jedoch nicht die lateinische Schrift. Für sie steht ein eigens konzipierter Integrationskurs zur Verfügung.
Voraussetzung
Einen „Berechtigungsschein“ für einen Einstufungstest erhalten Sie von Ihrer zuständigen Ausländerbehörde oder vom Hamburg Welcome Center.
Beratung und Kontakt
- Wir übernehmen für Sie die Antragsstellung an das BAMF.
- Gerne beraten wir Sie auch in Türkisch, Englisch, Spanisch oder Russisch.
- Der Integrationskurs wird staatlich gefördert vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Extra-Hinweise
- Sie können sich nur persönlich anmelden.
- Ihre Aufenthaltserlaubnis muss noch mindestens 1 Jahr (voraussichtliche Dauer des gesamten Integrationskurses) gültig sein.
- Bitte beachten Sie: Inhaber der Blauen Karte EU haben keinen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Sie können aber dennoch zugelassen werden, sofern noch freie Plätze in einem Kurs verfügbar sind.