Inhalt
Besonderheit:
Bei der Einstufung in den Allgemeinen Integrationskurs erhalten Teilnehmende zunächst ein Stundenkontingent in Höhe von 700 UE. Nach Ausschöpfen der Grundförderung von 700 UE können weitere 300 UE Wiederholerstunden auch ohne die sonst zwingende nicht-erfolgreiche Teilnahme an der Abschlussprüfung beantragt werden. Dadurch wird es in den meisten Fällen zu keinen oder nur geringen Verzögerungen beim Übergang in die Wiederholerförderung kommen. Die Lernprogression in Allgeminen Integrationskursen ist somit auf 1000 UE ausgelegt (zur konkreten Umsetzung vgl. Konzept).
Bildungsart: Integrationssprachkurse (BAMF)
Schulart: Einrichtung der beruflichen Weiterbildung
Zielgruppe:
Personen, die die DTZ Prüfung nicht bestanden haben.
Zugang:
- Ausländer, denen erstmals ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung von der Ausländerbehörde, die den Aufenthaltstitel erteilt hat. Sofern keine einfachen bzw. in bestimmten Fällen keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse vorliegen, spricht die Ausländerbehörde für diese Personen zusätzlich eine Verpflichtung zur Kursteilnahme aus.
- Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind.
- Ausländer, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen, können vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Kursteilnehme verpflichtet werden.
- Spätaussiedler und ihre Familienangehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung.
- Darüber hinaus können folgende Personen auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden:
- Ausländer, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme besitzen. Hierunter fallen auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist.
- Freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger
- Deutsche Staatsangehörige, bei denen ein besonderer Integrationsbedarf vorliegt
Abschlussart:
Nach erfolgreichem Abschluss des Integrationskurses (Sprachtest "Deutsch-Test für Zuwanderer" und Test "Leben in Deutschland") erhalten Teilnehmende durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das "Zertifikat Integrationskurs". War die Teilnahme nicht erfolgreich, erhalten Teilnehmende eine Bescheinigung über das tatsächliche erreichte Ergebnis in den Abschlusstests.
- Zertifikat
- Deutsch-Test für Zuwanderer A2·B1 (DTZ) (PrüfO 9.4.13, Teilprüfung für das "Zertifikat Integrationskurs") i
- Förderungsart
- Integrationskurs (allgemein) (Kostenübernahme durch das BAMF) i
- Zielgruppe
- Migranten/-innen (Teilnehmende)
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Sonstiges Merkmal
- B1 (Sprachniveau, Mittelstufe) i