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Integrationskurse in Hamburg
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Tel. 040/280 846 66

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Mo.-Do. 10:00-18:00 Uhr, Fr. 9:00-17:00 Uhr

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Integrationskurs Deutsch für Erwachsene [B1]

KOM gemeinnützige Gesellschaft für berufliche Kompetenzentwicklung mbH, Kieler Straße 212, 22525 Hamburg

Inhalt

Der allgemeine Integrationskurs umfasst 700 Unterrichtsstunden und hat zum Ziel, in 600 Unterrichtsstunden Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) sowie in 100 Unterrichtsstunden Kenntnisse der Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland zu vermitteln. Der Erwerb der Deutschkenntnisse geschieht anhand von alltagsbezogenen Inhalten wie Arbeit, Wohnen, Gesundheit oder Ämter und Behörden.

Im 100 Unterrichtsstunden umfassenden Orientierungskurs werden die Themenbereiche Politik in der Demokratie, Geschichte und Verantwortung sowie Mensch und Gesellschaft behandelt. Der allgemeine Integrationskurs schließt mit den beiden skalierten Abschlusstests "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ) und "Leben in Deutschland" (LiD) ab.

Zugang

Folgende Personengruppen haben Zugang zu einer staatlich finanzierten Teilnahme am Integrationskurs:

  • Ausländer, denen erstmals ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung von der Ausländerbehörde, die den Aufenthaltstitel erteilt hat. Sofern keine einfachen bzw. in bestimmten Fällen keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse vorliegen, spricht die Ausländerbehörde für diese Personen zusätzlich eine Verpflichtung zur Kursteilnahme aus.
  • Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind.
  • Ausländer, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen, können vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Kursteilnehme verpflichtet werden.
  • Spätaussiedler und ihre Familienangehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung.
  • Darüber hinaus können folgende Personen auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden:

o Ausländer, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme besitzen. Hierunter fallen auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu
erwarten ist.
o Freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger
o Deutsche Staatsangehörige, bei denen ein besonderer Integrationsbedarf vorliegt

Erforderliche Unterlagen

  • Pass oder Personalausweis
  • Meldebestätigung
  • Bestätigung über die Teilnahme am Integrationskurs vom Jobcenter im Original
  • Bestätigung über die Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs von der Ausländerbehörde im Original
  • Aktuelle Bescheide über Bürgergeld, Sozialhilfe oder Wohngeld
Förderungsart
Integrationskurs (allgemein) (Kostenübernahme durch das BAMF) i
Zielgruppe
Migranten/-innen (Teilnehmende)
Unterrichtsart
Präsenzunterricht
Sonstiges Merkmal
A1 (Sprachniveau, Eingangsstufe) i
A2 (Sprachniveau, Grundstufe) i
B1 (Sprachniveau, Mittelstufe) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenDauerPreisOrtBemerkungen
Termin noch offen 
Mo., Di., Mi., Do. und Fr.
10:00 - 15:15 Uhr
700 Std.
kostenlos bei Förderung, bei Selbstzahlung Preis auf Anfrage
Kieler Straße 208
22525 Hamburg - Eimsbüttel

max. 20 Teilnehmende

Dauer: je nach individueller Einstufung bis zu 9 Monaten

Persönliche Beratung, Antragstellung und Test:
Montag bis Freitag, 09:00 bis 13:00 Uhr oder
telefonisch: 040 / 319 91 60 38

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