Inhalt
Ziel der Kurse ist die Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten. Sie lernen auf verschiedenen Stufen sprachliche Kommunikation in wichtigen Alltagssituationen. Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben werden trainiert.
Teilnahmevoraussetzungen/Zielgruppen:
Wer kann an einem Integrationskurs teilnehmen?
Alle Spätaussiedler/innen und neu zuwandernde Ausländer/innen mit auf Dauer angelegtem Aufenthaltsstatus
Ausländer/innen, die bereits länger in Deutschland leben
Unionbürger/innen
besonders integrationsbedürftige Deutsche
Wer muss an einem Integrationskurs teilnehmen?
Neue zugewanderte Ausländer/innen, die sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen können
Ausländer/innen, die besonders integrationsbedürftig sind und von der Ausländerbehörde zur Teilnahme aufgefordert werden
Ausländer/innen, die Leistungen nach SGB II beziehen und von den Trägern der Grundsicherung wegen mangelnder Deutschkenntnisse zur Teilnahme aufgefordert werden.
Ziel des Sprachkurses ist das Erreichen des Niveaus B1 nach dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) und die erfolgreiche Teilnahme am Abschlusstest.
Der Orientierungskurs soll Ihnen neben Alltagswissen Kenntnisse der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland geben.
Kursaufbau:
Basiskurs: 300 Unterrichtseinheiten (Niveau A1 bis A2)
Aufbaukurs: 300 Unterrichtseinheiten (Niveau A2 bis B1)
Orientierungskurs: 100 Unterrichtseinheiten (Nach B1)
Einstufung:
Alle Teilnehmer/innen müssen vor Beginn des Kurses einen Einstufungstest absolvieren. Damit wird das je nach Sprachkenntnissen geeignete Modul für den Einstieg in den Kurs festgestellt.
Abschlusstest:
Das „Zertifikat Integrationskurs“ besteht aus der skalierten Sprachprüfung „Deutsch für Zuwanderer“ (bis 30.06.2009 „Zertifikat Deutsch“) und dem bundeseinheitlichen Test zum Orientierungskurs.
Wer der Abschlusstest trotz regelmäßiger Kursteilnahme nicht besteht, kann den Aufbausprachkurs wiederholen und ein zweites Mal am Abschlusstest teilnehmen.
Kosten:
Für ALG II-Empfänger kostenlos; bei Förderung durch das BAMF 1,95 €/U-Std.
Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Wohngeld können auf Antrag von den Kurskosten befreit werden.